Neues Satzungsrecht beim Sinziger Trinkwasser

Stadtrat verabschiedet einstimmig neue Regelungen ab 2007
In seiner letzten Sitzung befasste sich der Stadtrat u.a. mit einer Neuregelung des Satzungsrechts im Bereich Trinkwasser. Dabei wurde sowohl die Allgemeine Wasserversorgungssatzung als auch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Wasserversorgung auf den neuesten Stand gebracht.

Bürgermeister Wolfgang Kroeger wies in der Sitzung darauf hin, dass der Wasserpreis selbst nicht von der Neuregelung betroffen ist. Nach der Vorstellung der Verwaltung soll dieser auch in 2007 unverändert bei 1,58 € je m liegen.

Bei der allgemeinen Wasserversorgungssatzung lag das Hauptaugenmerk in der Anpassung des Satzungsrechts auf den heutigen Stand der Technik. Insbesondere die Rechte und Pflichten zum Thema Eigenwassergewinnung / Regenwassernutzung wurden klarer und deutlicher definiert.

Die Neuregelungen der ZVB Wasser beziehen sich vor allem auf die Erhebung von Baukostenzuschüssen (”Anliegerbeiträge”). Das System, wonach jedes Neubaugebiet individuell nach den dort anfallenden Kosten abgerechnet wird, bleibt dabei ebenso erhalten wie die Ausschöpfung des höchstzulässigen Anliegerbeitrags. Lediglich das Verfahren der Umlegung der Kosten wurde stark vereinfacht. “Beim Wasser gilt nunmehr die gleiche Verteilungsgregelung wie im Bereich der Anliegerbeiträge für Schmutzwasser”, so Werkleiter Bernd Lischwé. “Dadurch wird erreicht, dass es zwischen Wasser und Abwasser keine unterschiedlichen Abrechnungmsethoden mehr gibt, was die Transparenz für den Bürger sicher sehr erleichtert.”

Die Satzungen treten - nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Sinziger Zeitung - zum 01.01.2007 in Kraft.

Ab 2007 könen die Normen auch unter “www.sinzig.de/downloads” eingesehen und bezogen werden.

Weitere Auskünfte erteilen die Stadtwerke Sinzig
(Tel.: 0 26 42 / 40 01 - 80).