Was der Pool im Garten mit Grundwasserschutz zu tun hat
| Kategorie Stadtwerke | Mittwoch, den 23. Juli 2008 |
Restwasser nicht sorglos versickern lassen
Sommer heißt für viele auch „Wasser marsch“ im eigenen Garten. Wer heutzutage in den Prospekten der Baumärkte blättert, findet die unterschiedlichsten Angebote, die ein unbeschwertes Badevergnügen im eigenen Garten schon für wenig Geld möglich machen. Dies ist an den heißen Sommertagen eine tolle Sache - gerade für Kinder!Doch während und am Ende der Saison fragen sich viele Nutzer: „Wohin mit dem Restwasser“ beim Entleeren? Der Gedanke liegt nahe, einfach den Ablauf zu öffnen und das Wasser im Garten abfließen zu lassen. Wie die Stadtwerke Sinzig mitteilen, ist dies jedoch nur in den seltensten Fällen zulässig.
Das städtische Abwasserwerk weist auf folgendes hin: Zumindest dann, wenn Chemikalien (Chlor, Flockungsmittel, Algenschutz usw.) zugegeben wurden, gilt das Wasser als Schmutzwasser. Und als solches darf es nicht einfach in den Untergrund eingeleitet werden, weil es dort ungereinigt in das Grundwasser gelangt. Aus dem Grundwasser soll aber irgendwann einmal wieder Trinkwasser gewonnen werden. Letztendlich würde daher die eigene Trinkwasserqualität gefährdet. Die Stadtwerke nennen als „saubere Lösung“ die, das Wasser aus dem Pool wieder in die Schmutzwasserkanalisation (nicht in den Regenwasserkanal!) abzuleiten, damit es in der Kläranlage gereinigt werden kann. „Dann freut sich am Ende auch die Natur über unser Badevergnügen“, so Werkleiter Bernd Lischwé. Weitere Auskünfte erteilen die Stadtwerke Sinzig unter der Telefon-Nummer 0 26 42 / 40 01 - 80.



