Hinweise für Hundehalter und Hundführer

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und in öffentlichen Anlagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Fremdes Eigentum und die Natur sind zu schützen und das Streunen der Hunde über fremde Gründstücke -insbesondere Weiden und Koppeln- ist zu unterbinden. Es ist darauf zu achten, dass Hunde keine Wildtiere oder Vieh hetzen oder reißen. Der Hund muss sich stets im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden.

Hundehalter und -führer müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere öffentliche Anlagen und öffentliche Straßen nicht verunreinigen. Sollte dennoch eine Verunreinigung stattfinden, so ist diese unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise verpflichtet.

Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden.

Stadtverwaltung Sinzig
-Fachbereich Ordnung-