Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser

Die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser ist anzeigepflichtig, soweit das Brauchwasser der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt wird (z. B. bei Toiletten- und Waschmaschinennutzung). Ein Unterlassen dieser Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Mitarbeiter der Stadtwerke Sinzig sind angewiesen, bei der diesjährigen Zählerablesung verstärkt auf solche Regenwassernutzungsanlagen zu achten. Sofern eine Anzeige bis dahin unterblieben ist, ist die Verwaltung gehalten, entsprechende Bußgelder festzusetzen. Die Bürger werden daher in ihrem eigenen Interesse gebeten, bisher noch nicht erfolgte Anzeigen unverzüglich nachzuholen, um ein solches Bußgeldverfahren zu vermeiden.
Hierzu ist zunächst nur eine einfache telefonische Information an die Stadtwerke nötig.
Ansprechpartner ist Herr Nelles (Tel. 4001-69).

Sinzig, 01. Oktober 2009
Stadtwerke Sinzig

Lischwé
Werkleiter