Öffentliche Steuermahnung

Am 15. November 2009 waren folgende Steuern und Abgaben mit einem restlichen Jahresbetrag für das Haushaltsjahr 2009 fällig:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer A und B
  • Hundesteuer
  • Landwirtschaftskammerbeitrag
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Nutzungsgebühren
  • Pacht

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Kontonummer bis zum 30. November 2009 auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:

  • Girokonto 500 306, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
  • Girokonto 1594082000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00
  • Girokonto 1 001 83000, Voba RheinAhrEifel eG. BLZ 577 615 91
  • Postgiro 116 10-508, Postbank Köln, BLZ 370 100 50.

Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2009 wurde verzichtet, was Ihnen im Bescheid 2007 bereits mitgeteilt wurde. Steuerbescheide werden nur noch nach Änderungen der Besteuerungsgrundlage erstellt.

Zur gleichen Zeit waren auch die an die Stadtwerke zu entrichtenden fälligen Beträge für:

  • Wassergeld
  • Entwässerungsgebühren
  • wiederkehrende Beiträge für Oberflächenwasser

fällig.

Diese Beträge sind allerdings auf eines der folgenden Konten zu überweisen:

  • Girokonto 517 995, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
  • Girokonto 1594111000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00

Wir weisen darauf hin, daß bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge (1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen. Diese Mahnung gilt als „OEFFENTLICHE MAHNUNG„ im Sinne des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 8. 7. 1957 in der derzeit geltenden Fassung.

Sinzig, den 16.11.2009
Stadtverwaltung Sinzig
-Stadtkasse-
gez. Thürmer