Absetzungen bei den Entwässerungsgebühren

Die Stadtwerke Sinzig erinnern die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe daran, dass für Viehhaltungen und für Pflanzenschutzspritzungen Absetzungen bei den Entwässerungsgebühren beantragt werden können.

Entsprechende Anträge liegen ab sofort bei den Stadtwerken aus. Diese können auch telefonisch (4001-80) angefordert oder über das Internet abgerufen werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Anträge bis spätestens zum 15. Januar 2010 bei
den Stadtwerken Sinzig eingereicht werden müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sinzig, 02.12.2009
Stadtwerke Sinzig
Lischwé
Werkleiter