Neues Preisblatt „Trinkwasserversorgung“

Zu Beginn des Jahres erhielten die Kunden der Sinziger Stadtwerke ihre Jahresendabrechnungen für 2009 für Wasser und Abwasser. Zum wiederholten Male konnten die Preise dabei stabil gehalten werden.
Für das Jahr 2010 wurde auf Vorschlag der Verwaltung vom Stadtrat eine Anhebung des Wasserpreises beschlossen. Neben einer Erhöhung des Arbeitspreises von 1,58 €/m³ auf 1,65 €/m³ (netto) wurden die Grundgebühren („Zählermiete“) ebenfalls angehoben (s.u.). Im Abwasserwerk gelten die bisherigen Abgabensätze unverändert weiter. Insgesamt erhöht sich die durchschnittliche Belastung für einen 4-Personen-Haushalt um rd. 2 € monatlich bzw. um rd. sieben cent täglich. Die Gesamtbelastung für Wasser/Abwasser liegt trotz dieser Preisanpassung noch immer auf dem gleichen Niveau wie in 1998! Wie das sein kann? Ganz einfach: in der Zwischenzeit wurden mehrfach Preissenkungen vorgenommen. Verwaltung und Politik waren sich einig, dass die Maßnahme erforderlich ist, um die notwendigen Investitionen auch weiterhin bewältigen zu können. Denn sämtliche Einnahmen verbleiben im Werk und kommen somit den Kunden auch wieder zu Gute.
Die neuen Preise werden erst bei der Jahresabrechung 2010 – also im Januar 2011 – berücksichtigt.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadtwerke Sinzig unter der Telefon Nr. 0 26 42 / 40 01 – 80 zur Verfügung.

Der Stadtrat hat das nachfolgend abgedruckte Preisblatt beschlossen:

Preisblatt:

§ 1 Jahresgrundpreis (§ 13 ZVB)
(1) Der Jahresgrundpreis beträgt bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung
bis 5 cbm/h € 72,00
bis 10 cbm/h € 108,00
bis 20 cbm/h € 216,00
über 20 cbm/h € 324,00
(2) Bei Verbundzählern ist der Jahresgrundpreis für beide Zähler zu zahlen.
(3) Bei Wasserzählern mit einer Nennweite über 100 mm wird der Jahresgrundpreis besonders vereinbart.
(4) Bei der Miete von Standrohrzählern wird nach folgender Maßgabe verfahren: Bei einer Mietzeit bis zu einem Zeitraum von 14 Tagen beträgt die Miete pauschal 20,00 €. Ab dem 15. Tag beträgt die Miete = 2,00 €/Tag. Für den Arbeitspreis gilt § 2.

§ 2 Arbeitspreis (§ 14 ZVB)
Der Arbeitspreis beträgt € 1,65.

§ 3 Mahnkosten
Für die Höhe der Mahnkosten findet die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Rheinland-Pfalz Anwendung.

§ 4 Umsatzsteuer
Zu allen Preisen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe,
ab 01.01.2007 = 19 v. H. bzw. ermäßigter Steuersatz in Höhe von 7 v. H., hinzugerechnet.

§ 5 Inkrafttreten
Diese Anlage zu den ZVB tritt mit Wirkung zum 01.01.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das bisherige Preisblatt außer Kraft.

Sinzig, den 29.03.2010
Kroeger, Bürgermeister