Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) informiert : Neue Pflichten für Dienstleister

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bringt für viele Selbstständige eine Menge an Erleichterungen. Aber auch neue Pflichten für Dienstleister erwachsen aus der Vorgabe aus Brüssel. Ab Mai gilt so die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV). Ziel der Verordnung ist es, für mehr Transparenz am Markt zu sorgen und den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern. Der EAP informiert über die wichtigsten Eckpunkte.

Mit der Verordnung werden dem Dienstleistungserbringer, soweit er unter den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fällt, zahlreiche Informationspflichten auferlegt. Betroffen von den Informationspflichten sind ca. 3,3 Millionen Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Dabei ersetzt die neue Verordnung die bestehenden Vorschriften keineswegs: Die bereits geltenden Informationspflichten des Handels-, Verbraucherschutz- oder Telekommunikationsrechts existieren unverändert weiter.

Die Paragraphen sind verständlich formuliert und können wie eine Checkliste gelesen werden. Stets zu informieren hat der Dienstleister demnach neben den obligatorischen Firmen- und Kontaktdaten z.B. auch über Name und Anschrift der zuständigen Behörden, falls er ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreibt. Außerdem gehören Angaben über eine vorhandene Berufshaftpflichtversicherung zum Informationsumfang der Verordnung. Auf Anfrage des Kunden sind auch Angaben über Kooperationen und Partnerschaften mit anderen Dienstleistern („multidisziplinäre Tätigkeiten“), die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und zu Interessenkonflikten führen können, bereit zu stellen.

Die Verordnung tritt zum 17. Mai in Kraft; den Dienstleistungserbringern wird empfohlen, sich frühzeitig mit der Umsetzung der Pflichten auseinander zu setzen, um Abmahnungen und Bußgelder zu vermeiden. Der EAP steht Ihnen dabei und bei anderen Fragen rund um die EU-Dienstleistungsrichtlinie gerne unter der Telefonnummer 0261-120 2222 zu Verfügung. Weitere Informationen zu diesem Thema und dem EAP bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord findet man im Internet unter www.sgdnord.rlp.de.