Abgabensätze zur Erhebung von einmaligen Entwässerungsbeiträgen
| Kategorie Aktuelles >> Stadtwerke | Montag, den 21. Juni 2010 |
Öffentliche Bekanntmachung
Abgabensätze zur Erhebung von einmaligen Entwässerungsbeiträgen
Die Stadt Sinzig erhebt gemäß § 2 Abs.1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) einmalige Entwässerungsbeiträge für die Herstellung der Flächenkanalisation. Die Beitragssätze wurden entsprechend § 1 Abs. 4 ESA durch den Beschluss des Stadtrates vom 10.06.2010 wie folgt neu festgesetzt:
- 1. Einmaliger Beitrag Schmutzwasser:
2,49 € je m² beitragspflichtige Fläche (bisher 2,30 €) - 2. Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser:
6,35 € je m² beitragspflichtige Fläche (bisher 5,76 €)
Die oben genannten Abgabensätze gelten für Beitragsansprüche, die ab dem 01.07. 2010 entstehen und haben auf die bis dahin bereits entstandenen Ansprüche keine Auswirkung.
Hinweis:
Die oben genannten Beitragssätze gelten nicht für die laufenden Entgelte Schmutzwasser/Niederschlagswasser (Jahresabrechnung). Es handelt sich um einmalige Beträge, die im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen als einmalige Investitionskostenanteile auf die dortigen Anlieger umzulegen sind.
Sinzig, den 18.06.2010
Lischwé
Werkleiter



