Abgabensätze zur Erhebung von einmaligen Entwässerungsbeiträgen

Öffentliche Bekanntmachung

Abgabensätze zur Erhebung von einmaligen Entwässerungsbeiträgen

Die Stadt Sinzig erhebt gemäß § 2 Abs.1 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) einmalige Entwässerungsbeiträge für die Herstellung der Flächenkanalisation. Die Beitragssätze wurden entsprechend § 1 Abs. 4 ESA durch den Beschluss des Stadtrates vom 10.06.2010 wie folgt neu festgesetzt:

  • 1. Einmaliger Beitrag Schmutzwasser:
    2,49 € je m² beitragspflichtige Fläche (bisher 2,30 €)
  • 2. Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser:
    6,35 € je m² beitragspflichtige Fläche (bisher 5,76 €)

Die oben genannten Abgabensätze gelten für Beitragsansprüche, die ab dem 01.07. 2010 entstehen und haben auf die bis dahin bereits entstandenen Ansprüche keine Auswirkung.

Hinweis:
Die oben genannten Beitragssätze gelten nicht für die laufenden Entgelte Schmutzwasser/Niederschlagswasser (Jahresabrechnung). Es handelt sich um einmalige Beträge, die im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen als einmalige Investitionskostenanteile auf die dortigen Anlieger umzulegen sind.

Sinzig, den 18.06.2010
Lischwé
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