ADD verbietet Spendensammlungen des „Verein Kinderhilfe e.V.“
| Kategorie Aktuelles | Montag, den 21. Juni 2010 |
ADD verbietet Spendensammlungen des „Verein Kinderhilfe e.V.“ mit Sitz in Eckental/Bayern in Rheinland-Pfalz
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem „Verein Kinderhilfe e.V.“ mit Sitz in Eckental/Bayern mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein teilte mit, ab sofort keine Sammelaktionen mehr in Rheinland-Pfalz durchzuführen.
Der 2005 gegründete „Verein Kinderhilfe e.V.“ führt öffentliche Spendenaufrufe mittels Werbetelefonaten und Spendenbriefen durch. Im Rahmen dieser Werbeaktionen werden Sponsorengeldern für karitative Zwecke eingeworben. Mit den Sponsorengeldern sollen in erster Linie sogenannte „Tröster-Teddys“ erworben und bestimmten Einrichtungen (beispielsweise Krankenhäusern) zur Verfügung gestellt werden.
Da der Verein die konkrete Verwendung der Spendeneinnahmen/des Sammlungsertrags im Rahmen der sammlungsrechtlichen Prüfung nicht nachgewiesen hat, kann ein angemessenes Verhältnis zwischen Kosten (Provisionen, Werbeaufwand etc.) und dem Reinertrag der Sammlungen für karitative Zwecke nicht festgestellt werden. Dies führt zu sammlungsrechtlichen Zweifeln an einer einwandfreien und zweckentsprechenden Verwendung der Sammlungserträge. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen des Vereins.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensammlungen, Werbeaktionen mittels Telefonakquise oder Spendeneinzüge im Namen des Vereins Kinderhilfe e.V. mit Sitz in Eckental/Bayern erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.
Um Verwechselungen mit Vereinen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung.
Die ADD informiert regelmäßig auf ihren Internetseiten über eingeleitete Maßnahmen im Spendenwesen.



