Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes „Löhndorf I“
| Kategorie Aktuelles | Montag, den 21. Juni 2010 |
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes „Löhndorf I“ in Sinzig-Löhndorf, gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2010 die 35. Änderung des Bebauungsplanes „Löhndorf I“ beschlossen.
Ziel der Änderung ist:
Bei dem Haustyp 2a sind Drempel und Dachausbau zulässig. Die Textziffer 9 entfällt ersatzlos.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umwelt-prüfung abgesehen wird.
Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung liegen in der Zeit vom 28.06.2010 bis einschließlich 30.07.2010 zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Sinzig in 53489 Sinzig, Schießberg 1, Abteilung Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 102, in der Zeit von
- Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
- Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
- Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
öffentlich aus.
Anregungen können nur während der Auslegungsfrist schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.
53489 Sinzig, 18.06.2010
Stadtverwaltung Sinzig
Hager
1. Beigeordnete



