Öffentliche Steuermahnung
| Kategorie Aktuelles >> Allgemeine Informationen | Montag, den 7. Juni 2010 |
Am 15. Mai 2010 waren folgende Steuern und Abgaben mit einem Viertel des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2010 fällig:
Gewerbesteuer
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeitrag
Straßenreinigungsgebühren
Nutzungsgebühren
Tierseuchenbeitrag
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Kontonummer bis zum 7. Juni 2010 auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:
Girokonto 500 306, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
Girokonto 1594082000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00
Girokonto 1 001 83000, Voba RheinAhrEifel eG. BLZ 577 615 91
Postgiro 116 10-508, Postbank Köln, BLZ 370 100 50.
Auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2010 wurde verzichtet, was Ihnen im Bescheid 2007 bereits mitgeteilt wurde. Steuerbescheide werden nur noch nach Änderungen der Besteuerungsgrundlage erstellt.
Zur gleichen Zeit waren auch die an die Stadtwerke zu entrichtenden fälligen Beträge für:
Wassergeld
Entwässerungsgebühren
wiederkehrende Beiträge für Oberflächenwasser
fällig.
Diese Beträge sind allerdings auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Girokonto 517 995, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
Girokonto 1594111000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00.
Wir weisen darauf hin, daß bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge (1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher Mahnung Mahngebühren entstehen. Diese Mahnung gilt als „OEFFENTLICHE MAHNUNG„ im Sinne des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 8. 7. 1957 in der derzeit geltenden Fassung.
Sinzig, den 25.05.2010
Stadtverwaltung Sinzig
-Stadtkasse-
gez. Thürmer



