Die Stadtwerke Sinzig informieren

Entprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde eine periodische Untersuchung des Trinkwassers durchgeführt. Das Ergebnis ergab keinen Grund zur Beanstandung und ist gem. § 21 TrinkwV nachfolgend dargestellt.

Sinzig, den 24. August 2010

gez.
Lischwé
Werkleiter

ilink.gif Zum vollständigen Untersuchungsergebnis