Öffentliche Steuermahnung
| Kategorie Aktuelles | Montag, den 16. August 2010 |
Am 15. August 2010 waren folgende Steuern und Abgaben mit einem 3/4 des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2010 fällig:
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer A und B
- Hundesteuer
- Landwirtschaftskammerbeitrag
- Straßenreinigungsgebühren
- Nutzungsgebühren
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die fälligen Beträge, welche aus dem Abgabenbescheid zu entnehmen sind, unter Angabe der Kontonummer bis zum 30. August 2010 auf eines der nachstehend genannten Konten der Stadtkasse Sinzig zu überweisen:
Girokonto 500 306, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
Girokonto 1594082000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00
Girokonto 1 001 83000, Voba RheinAhrEifel eG. BLZ 577 615 91
Postgiro 116 10-508, Postbank Köln, BLZ 370 100 50.
Nach Änderung der Besteuerungsgrundlage wurden die neuen Abgabenbescheide für 2010 und die Folgejahre versandt. Sofern eine Einzugsermächtigung besteht, wird die Nachzahlung mit der Fälligkeit vom 15.08. eingezogen.
Zur gleichen Zeit waren auch die an die Stadtwerke zu entrichtenden fälligen Beträge für:
- Wassergeld
- Entwässerungsgebühren
- wiederkehrende Beiträge für Oberflächenwasser
fällig.
Diese Beträge sind allerdings auf eines der folgenden Konten zu überweisen:
Girokonto 517 995, Kreissparkasse Ahrweiler, BLZ 577 513 10
Girokonto 1594111000, Voba Koblenz Mittelrhein eG, Sinzig, BLZ 570 900 00.
Wir weisen darauf hin, dass bei verspäteter Zahlung die gesetzlichen Säumniszuschläge
(1% für jeden angefangenen Monat) berechnet und erhoben werden müssen und bei schriftlicher
Mahnung Mahngebühren entstehen. Diese Mahnung gilt als „OEFFENTLICHE MAHNUNG„
im Sinne des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes von Rheinland-Pfalz vom 8. 7. 1957 in
der derzeit geltenden Fassung.
Sinzig, den 16.08.2010
Stadtverwaltung Sinzig
-Stadtkasse-
gez. Thürmer



