| Volkshochschule Sinzig | Freitag, den 19. April 2013 |
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vortrag bei der Volkshochschule Sinzig
Durch Unfall, Krankheit oder Altersgebrechen kann jeder Mensch in die Lage kommen, seinen persönlichen Willen nach außen nicht mehr mitteilen zu können. Ist dieser Fall eingetreten, dann ist es von Vorteil, zuvor seinen Willen schriftlich niedergelegt und eine Person des Vertrauens bevollmächtigt zu haben, die diesen Willen dann auch ausführt. Dazu gibt es die Vorsorgevollmacht.
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