Der Bauhof der Stadt Sinzig gibt weiterhin abgelagertes, teilweise kompostiertes, unbehandeltes Häckselgut aus Hecken-, Gras- und Baumschnitt kostenlos ab, solange der Vorrat reicht. Das Material muss selbst am Häckselplatz des Bauhofes in Sinzig abgeholt und geladen werden.
Die Abgabe erfolgt nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauhof Sinzig, Tel. 02642-3089376.
Am 15. Mai 2010 waren folgende Steuern und Abgaben mit einem Viertel des Jahresbetrages für das Haushaltsjahr 2010 fällig:
Gewerbesteuer
Grundsteuer A und B
Hundesteuer
Landwirtschaftskammerbeitrag
Straßenreinigungsgebühren
Nutzungsgebühren
Tierseuchenbeitrag
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie bringt für viele Selbstständige eine Menge an Erleichterungen. Aber auch neue Pflichten für Dienstleister erwachsen aus der Vorgabe aus Brüssel. Ab Mai gilt so die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV). Ziel der Verordnung ist es, für mehr Transparenz am Markt zu sorgen und den Verbraucherschutz nachhaltig zu verbessern. Der EAP informiert über die wichtigsten Eckpunkte.
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Zu Beginn des Jahres erhielten die Kunden der Sinziger Stadtwerke ihre Jahresendabrechnungen für 2009 für Wasser und Abwasser. Zum wiederholten Male konnten die Preise dabei stabil gehalten werden.
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Auch in diesem Jahr bringt der Marktbus die älteren und nicht mehr so mobilen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Ortsteile zum Wochenmarkt.
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Weil der entsprechende Hinweis an der Eingangstüre leider des Öfteren nicht beachtet wird, weist die Stadtverwaltung Sinzig darauf hin, dass im Rathaus das Mitführen von Hunden nicht erlaubt ist. Dies hat nicht nur Sicherheitsgründe, sondern auch hygienische Gründe. Hunde sind also vor dem Rathaus anzubinden oder sollten zum Behördengang nicht mitgebracht werden.
VERÖFFENTLICHUNG DER JAHRESRECHNUNG 2008 SOWIE ENTLASTUNGSBESCHLUSS
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Einheitlicher Ansprechpartner unterstützt beim Start
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Braucht man für einen neuen Ofen oder Schornstein eine Genehmigung?
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Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
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