Zählerstands-Übermittlung im Internet möglich

Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sinzig haben die Möglichkeit, ihre Zähler selbst abzulesen und die Zählerstände einfach und bequem über das Internet zu übermitteln.
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Die Kanalisation ist keine „Abfalldeponie“

Stadtwerke Sinzig beobachten zunehmenden Missbrauch

Man sollte denken, dass jeder von uns weiß, dass umweltgefährdende Stoffe wie Öle, Farben usw. nach den entsprechenden Vorschriften entsorgt werden müssen, um die Umwelt nicht zu gefährden. Nicht umsonst gibt es auf jeder Verpackung entsprechende Entsorgungshinweise. Daneben stellen die Abfallentsorger Abfallratgeber, Entsorgungsstationen, Umweltmobile usw. zur Verfügung. Der Service für die Bürger ist also durchaus umfangreich und kostet die öffentliche Hand eine Menge Geld.
Trotzdem gibt es immer wieder Mitmenschen, denen es offenbar zu mühselig ist, diesen Service zu nutzen. Oder ist es schlichte Unkenntnis? Jedenfalls wird auf Kosten der Umwelt so manches Mal der einfache, aber illegale Weg gewählt. Es gibt ja die Mülltonne, den Wald, aber auch den Straßeneinlauf („Gully“) und die eigene Toilette. Die Phantasie kennt dabei keine Grenzen, wie sich auch bei den Stadtwerken Sinzig immer mehr zeigt.
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Jahresabschluss zum 31.12.2010 – Betriebszweig Wasserwerk -

Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner Sitzung am 29. September 2011 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Stadtwerke Sinzig – Wasserwerk – festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von € 136.943,00 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Burret, Ludwigshafen, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestätigungsbericht können in der Zeit vom 17.10.2011 bis 25.10.2011 während der üblichen Öffnungszeiten bei den Stadtwerken Sinzig, Kölner Straße 24, eingesehen werden.

Sinzig, den 12. Oktober 2011
Lischwé
Werkleiter

Jahresabschluss zum 31.12.2010 – Betriebszweig Abwasserwerk -

Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner Sitzung am 29. September 2011 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Stadtwerke Sinzig – Abwasserwerk – festgestellt und beschlossen, den Jahresgewinn in Höhe von € 105.465,71 der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Burret, Ludwigshafen, hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bestätigungsvermerk und der Bestätigungsbericht können in der Zeit vom 17.10.2011 bis 25.10.2011 während der üblichen Öffnungszeiten bei den Stadtwerken Sinzig, Kölner Straße 24, eingesehen werden.

Sinzig, den 12. Oktober 2011
Lischwé
Werkleiter

17. Änderung des Bebauungsplans „Grüner Weg“

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss durch die Stadt Sinzig gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplans „Grüner Weg“ in Sinzig.
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25. Änderung des Bebauungsplans „Bachstraße-Boffertsweg“

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss durch die Stadt Sinzig gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 25. Änderung des Bebauungsplans „Bachstraße-Boffertsweg“ in Sinzig.
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Widerspruchsmöglichkeit gegen Auskunftserteilung aus dem Melderegister

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem rheinland-pfälzischen Meldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunftssperren (Verbot der Weitergabe von Daten) für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:
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4. Änderung des Bebauungsplans „Rheinallee-Sandkaulenweg“

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss durch die Stadt Sinzig gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Rheinallee-Sandkaulenweg“ in Sinzig.
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7. Änderung des Bebauungsplans „Löhndorf Flur 2“

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss durch die Stadt Sinzig gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 7. Änderung des Bebauungsplans „Löhndorf Flur 2“ in Löhndorf.
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16. Änderung des Bebauungsplans „Grüner Weg“

Öffentliche Bekanntmachung

Beschluss durch die Stadt Sinzig gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) zur 16. Änderung des Bebauungsplans „Grüner Weg“ in Sinzig.
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