Politik
Die Gremien der Stadt Sinzig
Stadtrat
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern 32 Ratsmitglieder. Die 32 Sitze des Sinziger Stadtrates sind seit der Kommunalwahl am 07.06.2009, wie in der Grafik gezeigt, verteilt.
| Partei | Zahl der Sitze | ![]() |
|---|---|---|
| 13 | ||
| 6 | ||
| 7 | ||
| 4 | ||
| 2 |
Aufgaben des Stadtrates:
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte. Die Entscheidungen über Satzungen, Haushaltsplan, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden.
Fraktionen
Die Mitglieder des Stadtrates haben sich – entsprechend ihrer Parteizugehörigkeit – zu den Fraktionen der CDU, FWG, SPD, GRÜNE, FDP und FÜR SINZIG zusammengeschlossen. Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach ihrer Stärke. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Mitgliedern des Rates bestehen.
Ausschüsse
Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 der Gemeindeordnung (GemO) für bestimmte Aufgabengebiete (z.B. Haupt-, Finanz-, Bauausschuss usw.) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Stadt zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat in der Hauptsatzung festgelegt. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen spiegelt die Sitzverteilung im Stadtrat wieder.
Aufgabe der Ausschüsse:
Vorbereitung der Beschlüsse des Stadtrates, soweit sie nicht in Einzelfällen vom Stadtrat zur abschließenden Entscheidung ermächtigt sind.
Ältestenrat
Mitglieder des Ältestenrates sind der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden, Ratsmitglieder, deren politische Gruppierung nur durch ein Mandat im Rat vertreten ist sowie die Beigeordneten mit beratender Funktion. Den Vorsitz führt der Bürgermeister.
Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates:
Beratung des Bürgermeisters in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Stadtrats.
Ortsvorsteher
Die Ortsvorsteher vertreten die Belange der Ortsbezirke gegenüber den Organen der Stadt. Der Bürgermeister und die zuständigen Beigeordneten können in Einzelfällen den Ortsvorstehern bestimmte Aufträge erteilen. Die Stadt Sinzig besteht aus sechs Stadtteilen bzw. Ortsbezirken. Die jeweiligen Ortsvorsteher sind:
- Sinzig Kernstadt
Silvia Mühl, Helenenbergstr. 31, 53489 Sinzig,
Tel. 02642/5337 - Sinzig-Bad Bodendorf
Alexander Albrecht, Bäderstraße 13 , 53489 Sinzig,
Tel. 02642/42174 - Sinzig-Westum
Bernd Kriechel, Finggasse 3b, 53489 Sinzig,
Tel. 02642/45168 - Sinzig-Löhndorf
Friedhelm Münch, St.-Georg-Str. 11, 53489 Sinzig,
Tel. 02642/45056 - Sinzig-Franken
Helga Schmitt-Federkeil, Frankenstraße 21, 53489 Sinzig,
Tel. 02636/970706 - Sinzig-Koisdorf
Karl-Heinz Arzdorf, Ahrentaler Str. 32a, 53489 Sinzig,
Tel. 02642/42570




