Qualitätsbrennholz

Qualitätsbrennholz aus dem Sinziger Stadtwald

Im Stadtwald Sinzig besteht jedes Jahr die Möglichkeit, Brennholz aufzuarbeiten.

Brennholzverkauf

Aufgrund von versicherungsrechtlichen Gründen, sowie der verstärkten Nachfrage von Brennholz, hat der Stadtrat neue Regelungen für den Brennholzverkauf im Stadtwald Sinzig beschlossen, diese gelten ab Winter 2008/2009.

1. Brennholzsaison

Die Brennholzsaison beginnt am 1. Dezember.

Jegliche Selbstwerbung im Stadtwald ist nur mit einem Erlaubnisschein möglich, dieser wird ab Anfang November vom Forstrevier ausgestellt. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit von Holz auf der Grundlage des Forsteinrichtungswerkes und des Forstwirtschaftsplanes.
Arbeitet ein Käufer das ihm zugewiesene Holz in der vorgegebenen Frist nicht auf, hat er keinen Anspruch auf Zuteilung eines Ersatzhiebes. Selbstwerberlose an PKW-befahrbaren Wegen werden ausschließlich versteigert (Termin: Martinsmarkt Löhndorf) .
Die Aufarbeitung des Brennholzes im Wald darf zwischen dem 1. Dezember und dem 28. Februar erfolgen.
Es werden den Käufern vom Forstrevier bei Aushändigung des Erlaubnisscheines Fristen für den jeweiligen Schlag gesetzt. 14 Tage nach Fertigstellung hat der Käufer sich mit dem Revierleiter wegen des Aufmaßes in Verbindung zu setzen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Forstrevier Fristverlängerung gewähren.
Nach dem 1. März besteht kein Anspruch auf zugewiesenes, aber nicht aufgearbeitetes Holz. Die Abgabe dieses Holzes erfolgt nur an Privatkunden (max. 20 Raummeter je Kunde).

Für Kunden, die ihr Brennholz nicht selbst aufarbeiten wollen, wird durch einen Unternehmer Laubholz in 3m langen Stämmen aufgearbeitet und am Weg gelagert. Dieses Holzes wird im Rahmen einer Versteigerung vermarktet (bitte beachten Sie die Ankündigung des Termines in der Presse).

2. Käufer

Private Selbstwerber ( bis max. 10 Raummeter) erhalten vom Forstrevier nur mit Nachweis eines Sachkundelehrganges und einer Privathaftpflichtversicherung ei-nen Erlaubnisschein für die Selbstwerbung.

Für gewerbliche Kunden gelten die allgemeinen Holzverkaufs- und Zahlungsbedingungen für den Staatswadl RLP.

3. Preise je Raummeter

(für gewerbliche Kunden zzgl. Mehrwertsteuer)
Selbstwerbung von Kronenholz oder stehendem Holz,
schlepperbefahrbare Lagen:

Buche, Hainbuche 13 €
Eiche 13 €
Birke 11 €
Nadelholz 7 €

nichtbefahrbare Lagen: obige Preise abzgl. 50%
trockenes Knüppelholz: obige Preise abzgl. 50%

Brennholz am Weg wird ausschließlich über Versteigerungen vermarktet. Die Mindestpreise bei Selbstwerbung orientieren sich an den Preisen für Holz in schlepperbefahrbaren Lagen, für aufgearbeites Holz am Weg beträgt der Mindestpreis 13 € je Raummeter zzgl. der aktuellen Aufarbeitungs- und Rückekosten.

Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, gegen die Unfallverhütungsvorschriften, bei groben Verstößen gegen die vom Käufer durch Unterschrift anerkannten Bestimmungen für Selbstwerber, sowie bei Verstößen gegen Weisungen des Revierleiters und des Forstamtes behält sich die Stadt Sinzig vor, den Käufer bis zu 5 Jahren von der Selbstwerbung auszuschließen.
Käufer, die Ihrer Zahlungspflicht für Brennholz nur nach schriftlicher Mahnung nachgekommen sind, werden zukünftig vom Holzverkauf im Stadtwald ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum Thema Brennholz beim Forstrevier Sinzig, Tel. 02642/4001-59. (Die konkrete Zuteilung von Brennholzschlägen erfolgt ab Anfang November, vorherige Bestellungen können nicht entgegengenommen werden. )

Der städtische Forstbetrieb Sinzig ist Partner der Initiative Qualitätsholz aus der Gesundheits- und Fitnessregion Ahrweiler und verbürgt sich für die “1 A“HR-Qualität des gelieferten Brennholzes.


Folgende Dokumente stehen noch zum Download bereit:

Brennholz-Informationen
Hinweise für den Selbstwerber

Weitere Informationen zum Thema “Umweltfreundliches Heizen mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz” bei

Revierförster Braun
Forstrevier Sinzig
Sandkauler Weg 2

53489 Sinzig
Tel.: 02642/4001-59
Fax: 02642/42201
Email: forst@sinzig.de