Bekanntmachung der Stadt Sinzig gemäß § 97 Abs. 1 GemO
Bekanntmachung der Stadt Sinzig gemäß § 97 Abs. 1 GemO
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem
Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der Investitionsübersicht.
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie der Investitionsübersicht wird dem Stadtrat zugeleitet.
1. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 grundsätzlich nur im Internet möglich. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2021 steht ab dem 16.11.2020 im Internet unter http://www.sinzig.de/Rathaus und Bürger-service/Haushalt/Entwurf Haushaltssatzung 2021 zur Einsichtnahme bereit.
Ausnahmsweise ist eine Einsicht in den Entwurf nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Verwaltung möglich. Der Kontakt kann entweder über Telefon 02642-400170 oder per E-Mail: finanzen@sinzig.de erfolgen.
2. Die Einwohner*innen von Sinzig haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.11.2020 bei der Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich Finanzen, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig oder per Mail an finanzen@sinzig.de einzureichen. Der Stadtrat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Sinzig, den 09.11.2020
Geron, Bürgermeister