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Anhörung zur Umlegung „Gewerbegebiet Kölner Straße Süd“

In seiner öffentlichen Sitzung am 03.11.2022 hat der Stadtrat der Stadt Sinzig nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) die Umlegung für die bodenordnerische Umsetzung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kölner Straße Süd“ angeordnet. In Vorbereitung des förmlichen Umlegungsverfahrens findet am

Dienstag dem 16. Mai 2023, um 17:00 Uhr
im Ratssaal der Stadt Sinzig, 53489 Sinzig, Kirchplatz 5, eine Anhörung nach § 47 BauGB statt.

In der Veranstaltung wird über Ziel und Zweck, den Verfahrensablauf, die Abfindungsgrundsätze, die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Rechtsgrundlagen der Umlegung informiert sowie die Gelegenheit eingeräumt, sich zu äußern.
Zu der Anhörung sind alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer, sowie sonstige Berechtigte und Beteiligte eingeladen.
Die voraussichtliche Abgrenzung des Verfahrensgebietes der Umlegung ist aus der mitveröffentlichten Übersichtskarte ersichtlich. Sie bildet einen Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Mayen, den 13.04.2023

gez. Werner Langner
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses