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Hundehalter werden um Rücksicht gebeten

Die Stadtverwaltung Sinzig möchte die Hundehalter im Stadtgebiet aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere bitte ordnungsgemäß zu entsorgen. Wer Hundekothaufen auf Wegen, Straßen oder Kinderspielplätzen, in Grünanlagen, Wiesen oder auf Feldern liegenlässt, handelt nicht nur rücksichtslos, sondern kann auch erheblichen Schaden anrichten. So besteht beispielsweise die Gefahr, dass Krankheitserreger von anderen Tieren oder gar von spielenden Kindern aufgenommen werden. Aktuell sind bei der Stadtverwaltung über 1000 Hunde gemeldet, die Zahl der ausgegebenen Hundekotbeutel liegt bei jährlich rund 150.000. Diese gehören natürlich nach Benutzung in den Abfall und nicht – wie es leider oft vorkommt – in die Landschaft.

Darüber hinaus weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Hundehalter nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sinzig dafür sorgen müssen, dass ihre Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften stets angeleint durch eine geeignete Person ausgeführt werden. Auf Wald- und Feldwegen sollte es für jeden Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den freilaufenden Hund umgehend anzuleinen, sobald sich Spaziergänger*innen, Jogger*innen oder Radfahrer*innen nähern. In Waldgebieten ist zudem darauf zu achten, Hunde nicht unbeaufsichtigt ohne Leine laufen zu lassen.