zum Inhalt springen zur Navigation springen

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder Marketingzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von Ablehnen gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie hier

Alle akzeptieren Details einblenden Einstellungen Ablehnen

Impressum | Datenschutzerklärung | Cookie Erklärung

Auf unserer Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet.

Alle Unterlagen verloren

Alle Unterlagen sind weg. Was muss ich machen?

  • Personalausweis:
    Haben Sie Ihren Personalausweis in den Fluten verloren, müssen Sie den Verlust bei der Polizei oder beim Bürgeramt melden. Einen neuen Personalausweis können Sie ebenfalls beim Bürgeramt beantragen (Kosten: 22,80 – 37 Euro). Wenn Sie sich nicht ausweisen können, ist dies trotzdem möglich, da in Ihrer zuständigen Gemeinde ein Lichtbild hinterlegt ist. Ein aktuelles, biometrisches Passbild ist mitzubringen. Online oder telefonisch ist die Beantragung eines neuen Personalausweise nicht möglich. Das Ausstellen eines Personalausweises kann mehrere Wochen dauern, Sie können aber einen vorläufigen Personalausweis (Kosten: 10 Euro, 3 Monate gültig) erhalten. Bei der Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige ist eine Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich.
  • Führerschein:
    Auch mit einem vorläufigen Personalausweis können Sie beim Straßenverkehrsamt einen neuen Führerschein beantragen. Hierfür müssen Sie gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung (Kosten: 30,70 Euro) abgeben. Ein biometrisches Lichtbild wird benötigt. Die Kosten für Führerschein, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief hängen von der jeweiligen Gemeinde ab.
  • Die Geburtsurkunde kann beim Standesamt Ihres Geburtsortes neu beantragt werden. Bei einem Verlust der Geburtsurkunde entstehen keine Kosten.
  • Beim Verlust der Krankenversicherungskarte genügt meist ein Anruf bei der Krankenkasse. Sie bekommen danach eine neue Karte kostenlos zugeschickt.
  • Eine neue EC- oder Kreditkarte können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen – entweder in der Filiale oder telefonisch. Die Zustellung nimmt etwa eine Woche in Anspruch. Zur Sicherheit sollte die alte Karte gesperrt werden. Über die Nummer 116 116 erreichen Sie den deutschen Sperr-Notruf rund um die Uhr. Die Kosten für eine neue Karte hängen von den Instituten ab.
  • Wenn Belege für Wertgegenstände verloren gegangen sind, die der Versicherung vorgelegt werden müssen, um Schäden zu melden, sollten Sie – wenn möglich – den Verkäufer kontaktieren, bei dem Sie den Gegenstand erworben haben, um sich eine Ersatzquittung ausstellen zu lassen. Wurde der Gegenstand bargeldlos bezahlt, können auch Kontoauszüge als Nachweis dienen. Ist dies nicht möglich, helfen unter Umständen Fotos und Zeugenaussagen, den Besitz zu beweisen.
  • Die Steuernummer finden Sie über Ihr zuständiges Finanzamt heraus, Ihre Steuer-ID über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Bei verlorenen Fahrzeug-Papieren wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle. Im Normalfall reicht es aus, sich auszuweisen und eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.