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Info für die private Helfer*innen zur gesetzlichen Unfallversicherung

Information der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch für die vielen Helferinnen und Helfer in der aktuellen Flutkatastrophe. Hierzu zählen insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfer aber auch die Rettungskräfte der Hilfeleistungsunternehmen, die bei der Katastrophen- oder auch in der Nachbarschaftshilfe aktiv sind und dabei verletzt oder traumatisiert werden.

Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die direkte Nothilfe für verletzte Personen. Auch die Beseitigung der Trümmer, um damit einen Beitrag zu leisten, die eingetretene Notlage durch den Ausfall der Wasser- und Energieversorgung zu beseitigen oder fehlende Zufahrtswege wiederherzustellen, gilt als versicherte Tätigkeit.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen Heilbehandlung sowie psychologische Betreuung. Darüber hinaus sind auch Hilfen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung möglich. Bei bleibenden Gesundheitsschäden erhalten Betroffene eine finanzielle Entschädigung. Im Rahmen der Nothilfe ist ausnahmsweise auch der Ersatz von beim Einsatz aufgetretenen Sachschäden möglich.

Ansprechpartner für Ersthelfende in der Flutkatastrophe sind die Unfallkassen der betroffenen Bundesländer. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten erhalten Sie hier: https://bit.ly/3zk0q9p