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Informationen zur Grundsteuerreform

Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal “MeinELSTER” (www.elster.de) erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Januar 2023.

Übersichtliche Informationen bietet ein vom Landesamt für Steuern herausgegebener Flyer.

(17.05.2022, Informationen des Landesamtes für Steuer, 24.10.2022 Aktualisierung des Abgabetermins)