Das Foto zeigt eine Panoramaansicht der Sinziger Kernstadt.

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Sinzig erfolgen nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Sinzig vom 11. Juli 2024 und nach Maßgabe des § 14 EGovGRP rechtsverbindlich ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Stadt Sinzig unter der Adresse www.sinzig.de, soweit dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen zulässig ist. Diese werden rein nachrichtlich ohne rechtsverbindlichen Charakter mit einem Hinweis auf den Zeitpunkt der erfolgten rechtsverbindlichen Bekanntmachung in „Blick aktuell“ veröffentlicht.

Öffentliche Bekanntmachungen, die der schriftlichen Form der Bekanntmachung bedürfen, erscheinen weiterhin im Amtlichen Bekanntmachungsorgan „Blick aktuell“ der Stadt Sinzig. Dies gilt insbesondere für Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sowie für öffentliche Bekanntmachungen in Fällen des § 1 Abs. 3 EGovGRP.

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