Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Abteilungen