Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit derselben Ausführung an mehreren Stellen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, kann eine Typengenehmigung beantragt werden. Hierdurch entfällt zwar nicht Pflicht, für das einzelne Vorhaben ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen, jedoch sind in den Baugenehmigungsverfahren die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.

    Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen; in der Typengenehmigung wird dann die zulässige Veränderbarkeit festgelegt. 

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Typengenehmigung ist in Textform bei der obersten Bauaufsichtsbehörde, dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, einzureichen.

  • Voraussetzungen

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen. Die bauliche Anlage oder der vom Antrag umfasste Teil der baulichen Anlage muss den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen.

    Bei Vorhaben, die im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt würden (§ 66 LBauO) bietet eine Typengenehmigung in der Regel keine Vorteile, da bauordnungsrechtliche Anforderungen im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden und da sich somit keine Beschleunigungen in den einzelnen Baugenehmigungsverfahren ergeben.

  • Welche Gebühren fallen an?


An wen muss ich mich wenden?

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Zuständige Abteilungen