Anzeige zur beabsichtigten Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Gemischen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an diejeweils örtlich zuständige Abteilung Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord bzw. Süd.

Zuständige Abteilungen