Außenwerbung - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Zuständige Behörden
- Bauamt der Gemeinde oder Stadt, in der Sie eine Außenwerbung anbringen oder wesentlich verändern wollen.
- Kreisverwaltung Ahrweiler als Bauordnungsbehörde
Allgemeine Beschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Im Innenstadtbereich ist unter Umständen zusätzlich eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich.