Einreichung der Bauanträge

Die Stadt Sinzig weist darauf hin, dass die Bauanträge seit dem 01.01.2026 gemäß § 63 Abs. 1 LBauO direkt bei der Bauaufsichtsbehörde (hier: Kreisverwaltung Ahrweiler) einzureichen sind. Die Stadt Sinzig wird anschließend automatisch durch den Kreis beteiligt.
Die ersten Bauanträge für 2026 wurden zunächst noch aus Kulanz bei der Stadtverwaltung Sinzig entgegengenommen, jedoch endet diese Kulanzzeit am 28.02.2026. Wir bitten dann ab dem 01.03.2026 zuständigkeitshalber um Einreichung unmittelbar bei der Kreisverwaltung in Ahrweiler (Wilhelmstr. 24-30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Tel. 02641/975-0).
Die Freistellungsverfahren gemäß § 67 LBauO werden jedoch weiterhin unmittelbar bei der Stadt Sinzig eingereicht.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir hier gerne zur Verfügung: Tel. 02642/4001-510, Mail thomas.schmitt@sinzig.de

(19.02.2026)