Das Foto zeigt Revierförster Stephan Braun mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern eines Waldbegangs im Sinziger Stadtwald.

Stadtwald

Mit den Bereichen Harterscheid, Mühlenberg und Ziemert umfasst der Sinziger Stadtwald rund 900 Hektar. 

Als Lebensraum zahlreicher Tiere, als wichtiger Faktor für den Klimaschutz und als Erholungsraum für Einheimische und Touristen spielt er in Sinzig eine das Stadtbild entscheidend prägende Rolle. Wirtschaftlich genutzt wird er sowohl im Bereich der Forstwirtschaft durch den Verkauf von Holz sowie durch die Jagdverpachtung. Der städtische Forstbetrieb Sinzig ist nach PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen / Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert.

Brennholz

Im Stadtwald Sinzig besteht die Möglichkeit, Brennholz aufzuarbeiten. In der Saison 2024/25 gelten die folgenden Regelungen.

  • 1. Brennholzsaison

    Die Vergabe des Brennholzes erfolgt nach Verfügbarkeit von Holz auf der Grundlage des Forsteinrichtungswerkes und des Forstwirtschaftsplanes.
    Die Aufarbeitung im Wald und der Abtransport des Brennholzes darf grundsätzlich zwischen dem 15. November und dem 28. Februar erfolgen, Änderungen der Frist können in Ausnahmefällen vom Forstrevier festgelegt werden (z.B. bedingt durch Kalamitäten, witterungsbedingte Unzugänglichkeit der Waldbestände etc.).
    Arbeitet ein Käufer das ihm zugewiesene Holz in der vorgegebenen Frist nicht auf, hat er keinen Anspruch auf Fristverlängerung.
    Nach dem 1. März besteht kein Anspruch auf zugewiesenes Holz, welches nicht fristgerecht aufgearbeitet wurde

  • 2. Angebotsformen

    Abgelagertes und/ oder ofenfertiges Holz wird im Stadtwald Sinzig nicht angeboten.

    2.1. Kronenholz
    Entgegen der langjährigen Praxis wird im Stadtwald Sinzig, aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Bodenschonung, kein Kronenholz mehr an Selbstwerber abgegeben. Das anfallende Kronenholz wird von einem Unternehmer aufgearbeitet und an Waldwege gerückt.
    Die Vermarktung erfolgt polterweise im Rahmen einer Versteigerung. Der Termin der Versteigerung kann erst nach der Fertigstellung durch den Unternehmer festgelegt werden.
    Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges und einer Privathaftpflichtversicherung
    2.2. Stehendes Holz
    Lose mit stehendem Holz (bis 22 cm Brusthöhendurchmesser) werden ausschließlich über eine Versteigerung vermarktet. Der Termin wird traditionell, wie in den Vorjahren, zum Martinsmarkt in Löhndorf, Anfang November erfolgen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Presse.
    Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges für stehendes Holz und einer Privathaftpflichtversicherung
    Für die Selbstwerbung von stehendem Holz mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 22 cm wird aus versicherungsrechtlichen Gründen ein spezieller Sachkundenachweis und der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung benötigt.
    2.3. Brennholz am Weg
    Für Kunden, die ihr Brennholz nicht komplett aufarbeiten wollen, wird durch einen Unternehmer Laubholz in 3 m langen Stämmen aufgearbeitet und am Weg in stapelweise (Größe der Stapel ca. 2-6 Raummeter) gelagert. Dieses Holzes wird ebenfalls im Rahmen einer Versteigerung vermarktet. 

  • 3. Preise

    (incl. Mehrwertsteuer)
    1 Raummeter entspricht 0,7 Festmeter
    Basispreise (=Mindestpreise bei den Versteigerungen):
    3.1. Selbstwerbung
    in befahrbaren Lagen
    Buche/ Eiche / Hartholz: 20 Euro je Raummeter
    Weichlaubholz: 17 Euro je Raummeter
    Nadelholz: 14 Euro je Raummeter
    in nicht befahrbaren Lagen
    50 % der obigen Preise
    3.2. Holz am Weg
    42 Euro je Raummeter (60 Euro je Festmeter) 

  • 4. Mengenregulierungen

    Der Grundsatz der nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Stadtwaldes hat Vorrang vor der unbegrenzten Bereitstellung von Brennholz aufgrund der aktuellen Nachfrage.
    4.1. Versteigerung stehendes Holz: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter je Inhaber eines Sachkundenachweises).
    4.2. Versteigerung Brennholz am Weg: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter/ 11 Festmeter je Bieter).
    Es erfolgt keine Abgabe von Brennholz an gewerbliche Kunden.
    Mit Ausnahme bei Versteigerungen werden keine neuen Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Sinzig angenommen.
    Kunden von auswärts, die in Vorjahren Brennholz im Stadtwald Sinzig erworben haben, werden zu den o.a. Bedingungen bedient. Im Zweifelsfall obliegt der Nachweis dem Interessenten.
    Sollte nach den Versteigerungen noch Holz verfügbar sein oder durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Kalamitäten) größere Mengen als geplant vorhanden sein, können die Mengenregulierungen ausgesetzt werden.

  • 5. Sonstige Bedingungen

    Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, gegen die Unfallverhütungsvorschriften, bei groben Verstößen gegen die vom Käufer durch Unterschrift anerkannten Bestimmungen für Selbstwerber, sowie bei Verstößen gegen Weisungen des Revierleiters und des Forstamtes behält sich die Stadt Sinzig vor, den Käufer bis zu 5 Jahren von der Selbstwerbung auszuschließen.
    Käufer, die ihrer Zahlungspflicht für Brennholz nur nach Mahnung oder sogar Vollstreckung nachgekommen sind, werden zukünftig vom Holzverkauf im Stadtwald gänzlich ausgeschlossen.
    Die Kunden sind beim Transport des Holzes für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
    Weitere Informationen zum Thema Brennholz können beim Forstrevier der Stadt Sinzig unter der Telefonnummer 0152/288 520 64 oder per Mail an forst@sinzig.de erfragt werden.
    Die konkrete Zuteilung von Brennholzschlägen erfolgt ab Anfang November, vorherige Bestellungen werden nicht entgegengenommen.

  • Ansprechpartner Brennholz

    Forstrevier Sinzig
    Tel. 0152-28852064, E-Mail: forst@sinzig.de
    oder im Rathaus:
    Tel. 02642-4001-210, E-Mail: helmut.feldhoff@sinzig.de bzw.
    Tel. 02642-4001-240, E-Mail: alwina.droetboom@sinzig.de