Foto des Sinziger Stadtrates, Stand 29.08.2024

Gremien

  • Stadtrat

    Der Stadtrat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Vorsitzenden. Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Stadtrat in Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern 32 Ratsmitglieder. Eine aktuelle Übersicht über die 32 Mitglieder des Sinziger Stadtrates gibt es online im Ratsinformationssystem.
    Aufgaben des Stadtrates: Der Stadtrat beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte oder der Bürgermeister zuständig ist.
    Fraktionen: Die Mitglieder des Stadtrates haben sich – entsprechend ihrer Parteizughörigkeit – zu den Fraktionen der CDU, FWG, SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zusammengeschlossen. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern des Stadtrats bestehen.

    Foto des Sinziger Stadtrates, Stand 29.08.2024
    Foto des Sinziger Stadtrates, Stand 29.08.2024
  • Ausschüsse

    Die Bildung der verschiedenen Ausschüsse erfolgt nach § 44 GemO für bestimmte Aufgabengebiete (z.B. Hauptausschuss; Bauausschuss; Werkausschuss) durch den Stadtrat. Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zusammen. Die Ausschussstärke wird vom Stadtrat in der Hauptsatzung festgelegt. Die Sitzverteilung in den Ausschüssen spiegelt die Sitzverteilung im Stadtrat wieder.
    Aufgabe der Ausschüsse: Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Stadtrates vor. Ihre Beschlussempfehlungen binden den Stadtrat aber nicht. In Einzelfällen sind sie vom Stadtrat durch die Hauptsatzung zur abschließenden Entscheidung ermächtigt

  • Ältestenrat

    Mitglieder des Ältestenrates sind der Bürgermeister, die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden. Weiterhin sind Mitglied Ratsmitglieder, deren politische Gruppierung nur durch ein Mandat im Rat vertreten ist. Den Vorsitz führt der Bürgermeister.
    Wesentliche Aufgabe des Ältestenrates: Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Stadtrats.

  • Ortsbeiräte und Ortsvorsteher

    Die Stadt Sinzig besteht aus sechs Ortsbezirken. Die Ortsvorsteher vertreten die Belange der Ortsbezirke gegenüber den Organen der Stadt und haben den Vorsitz im jeweiligen Ortsbeirat. Der Bürgermeister und die zuständigen Beigeordneten können in Einzelfällen den Ortsvorstehern bestimmte Aufträge erteilen. Die Ortsbeiräte haben gegenüber der Stadtverwaltung beratende Funktion.

    Die aktuellen Ortsvorsteher sind:
    Bad Bodendorf: Hans-Jürgen Werf (FWG)
    Franken: Hans-Jürgen Koffer (FWG)
    Koisdorf: Karl-Heinz Arzdorf (CDU)
    Löhndorf: Volker Holy (CDU)
    Sinzig: Reiner Friedsam (FWG)
    Westum: Mario Wettlaufer (FWG)

  • Jugendbeirat 

    Im Herbst 2019 hat die Stadt Sinzig beschlossen, dass die Beteiligung der Jugendlichen am kommunalen Geschehen durch einen Jugendbeirat gefördert und der demokratische Entscheidungsprozess nachvollziehbar gemacht werden soll.
    Aufgabe des Jugendbeirates ist es, die Organe der Stadt bei Fragen bezüglich der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten – auch aufgrund eigener Initiative. Somit kann sich der Jugendbeirat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten am kommunalen Willensbildungsprozess bei spezifischen kinder- und jugendrelevanten Themen beteiligen. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirates hat darüber hinaus das Recht, sich in einem Ausschuss des Stadtrates, im Stadtrat selbst oder in Ortsbeiräten nach den Bestimmungen der jeweiligen Geschäftsordnung zu äußern, sofern Angelegenheiten, die von wesentlicher Bedeutung für die Kinder und Jugendlichen in Sinzig sind, beraten werden.
    Die Termine der öffentlichen Sitzungen des Jugendbeirats werden online im Kalender des Rats- und Bürgerinformationssystems der Stadt Sinzig und im Bekanntmachungsorgan „Blick aktuell“ veröffentlicht. Wer als Zuschauerin oder Zuschauer an den Sitzungen teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen!

  • Beirat für Migration und Integration 

    Um die Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund an der Gestaltung der kommunalen Integrationspolitik zu fördern, ihre Erfahrungen mit Kompetenzen zu nutzen, richtet die Stadt Sinzig einen Beirat für Migration und Integration ein.
    Aufgabe des Beirates für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in der Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses.
    Im Beirat für Migration und Integration werden die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund sowie Fragen der kommunalen Integrationspolitik erörtert und gegenüber den Organen der Stadt vertreten. Der Beirat für Migration und Integration kann zu allen Fragen, die seinen Aufgabenbereich betreffen, Stellungnahmen abgeben.
    Der Beirat für Migration und Integration kann über alle Angelegenheiten beraten, die in seinem Aufgabenbereich liegen. Gegenüber den Organen der Stadt kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind. Auf Antrag des Beirats für Migration und Integration hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Satzes 2 dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Der Vorsitzende des Beirates für Migration und Integration oder einer seiner Stellvertreter sind berechtigt, bei der Beratung dieser Angelegenheiten an Sitzungen des Stadtrates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Bürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
    Die Stadtverwaltung berät und unterstützt den Beirat für Migration und Integration bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt seine Geschäfte.