Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die
Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für
Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale
mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.
Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Sinzig sind ab dem 22.08.2026
vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Fachkundigen der Firma
Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte
Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (entspricht 30
kg) standhalten.
Weitere Informationen zum Thema Grabmalprüfung unter:
www.grabsteininspektor.de
