Erlaubnis für den gewerblichen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als Selbstständige oder Selbstständiger benötigen Sie eine Erlaubnis, um beispielsweise mit folgenden explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen oder zu handeln:

    • Explosivstoffe wie Sprengstoffe oder pyrotechnische Sätze
    • Nitrozellulosepulver (NC-Pulver) oder Schwarzpulver
    • Bühnenpyrotechnik beziehungsweise technische Pyrotechnik
    • Feuerwerkskörper der Kategorie F3 und F4
    • Feuerwerkskörper der Kategorie F 2, die nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz als erlaubnispflichtig aufgeführt sind, beispielsweise mit Blitzknallsatz

    Die Erlaubnis gestattet Ihnen, die explosionsgefährlichen Stoffe:

    • herzustellen
    • zu bearbeiten
    • zu verarbeiten
    • wiederzugewinnen
    • zu vertreiben
    • anderen zu überlassen
    • zu befördern
    • zu versenden

    Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur die Personen zu explosionsgefährlichen Stoffen Zugang erhalten, die die Anforderungen an einen sicheren Umgang erfüllen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Fachkundenachweis oder nachgewiesene fachkundige Person (Befähigungsscheininhaberin oder Befähigungsscheininhaber)
    • Beschreibung der beabsichtigten Aufbewahrung, zum Beispiel:
      • technische Dokumentation
      • Fotonachweise
      • Lagerplan
      • Gegebenenfalls müssen Sie weitere Informationen und Nachweise zu den vorhandenen Lagermöglichkeiten der explosionsgefährlichen Stoffe vorlegen.
    • Nachweise Ihrer Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis
      • Im Rahmen des Nachweises der Zuverlässigkeit kann die zuständige Behörde Auskünfte beispielsweise von der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Verfassungsschutzbehörde einholen.
    • Wenn Sie beziehungsweise die sachkundige Person aus dem Ausland kommen:
      • Bescheinigung in beglaubigter Übersetzung der zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Heimat- oder Herkunftslandes, die eine Beurteilung der Zuverlässigkeit ermöglichen, zum Beispiel Strafregisterauszug
    • Gegebenenfalls verlangen regionale Sprengstoffbehörden weitere Unterlagen.
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Antwort auf Ihren Antrag.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Zuständige Abteilungen