Vergnügungssteuer zahlen
Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten (PDF)
Vergnügungssteueranmeldung (PDF)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Einige Gemeinden erheben eine Vergnügungssteuer. Diese wird auf Ausgaben erhoben, die über den normalen Lebensbedarf hinausgehen – also zum Beispiel für Freizeit und Vergnügen.
Besteuert werden entweder die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, oder der Betrieb von Spielautomaten und anderen Unterhaltungsgeräten.
Wie hoch die Steuer ist und welche weiteren Regeln gelten, legt jede Gemeinde in ihrer eigenen Vergnügungssteuersatzung fest. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Höhe der Steuer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Stadt SinzigBitte unbedingt Zählwerk-Ausdrucke in Kopie beifügen!
Diese können sie dem elektronischen Antrag als PDF anhängen.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung