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Epochale Entscheidung zum Klimaschutz

Liebe Sinziger*innen,

das höchste Gericht Deutschlands, das Bundesverfassungsgericht, hat eine deutliche Ansage gemacht: Klimaschutz begründet eine „verfassungsrechtlich verbürgte intergenerationelle Schutzverpflichtung des Staates. Angesichts der großen Gefahren, die ein immer weiter voranschreitender Klimawandel für Leib und Leben etwa durch Hitzewellen, Überschwemmungen oder Wirbelstürme mit sich bringen kann, ist der Staat sowohl den heute lebenden Menschen als auch im Hinblick auf künftige Generationen verpflichtet.“

Es darf nicht, so das Gericht, einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO₂-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Kurzum: Durch einen aktuell großzügigen Verbrauch des CO₂-Budgets reduzieren wir die Freiheit unserer Jugend. Jeder von uns ist in der Pflicht.

Machen Sie mit – Ideen und Tipps finden Sie auch unter dem Link „Klimaschutz“.  Dort werden ausgewählte Projekte der Stadt Sinzig zum Klimaschutz von unserer Klimaschutzmanagerin vorgestellt.
Jüngst war z.B. das Thema der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Gegenstand der Beratungen in den städtischen Gremien. Das Erscheinungsbild unserer Stadt in der Nacht wird sich durch LED-Leuchten deutlich verändern. Die Streubreite der Leuchten wird geringer, an mindestens sechs Stunden in der Nacht wird die Helligkeit gedimmt. Hausfassaden und Vorgärten werden in einem anderen Licht erscheinen. Die Maßnahme wird bis zu 80% der Energiekosten senken, 350 t CO₂ pro Jahr werden eingespart. Begonnen wird in diesem Jahr mit der Umrüstung der Leuchten in der Kernstadt. Danach folgen die Ortsteile. Das Projekt wird mit je 20 % von Bund und Land gefördert.

Ich möchte noch einmal das Bundesverfassungsgericht zitieren. Es hat Stellung bezogen zu einem oftmals geäußerten Einwand der Kritiker klimaschützender Maßnahmen: „Dass der deutsche Staat diesen Klimawandel wegen der globalen Wirkung und des globalen Charakters seiner Ursachen nicht allein, sondern nur in internationaler Einbindung anhalten kann, steht der Annahme der grundrechtlichen Schutzpflicht nicht prinzipiell entgegen.“

Dies bedeutet für unsere Stadt, dass wir in der Pflicht sind zu handeln, auch wenn klar ist, dass die Herausforderung nur global bewältigt werden kann. Und für uns alle ist damit der Auftrag verbunden, einen Beitrag zu leisten. Wir sind in der Verantwortung, das sind wir den kommenden Generationen, unseren Kindern und Enkelkindern schuldig.

In diesem Sinne lade ich Sie ein, ja fordere ich Sie auf, aktiv zum Schutz des Klimas mitzuwirken. Jeder Beitrag zählt.

Herzlichst
Ihr Bürgermeister
Andreas Geron