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Brennholz

Brennholz

Brennholz aus dem Sinziger Stadtwald

Im Stadtwald Sinzig besteht auch in diesem Winter die Möglichkeit, Brennholz aufzuarbeiten.
Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Brennholz, bedingt durch allgemein steigenden Energiekosten-Preise, gelten ab 1.10.2023 die folgenden Regelungen:

1. Brennholzsaison
Die Vergabe des Brennholzes erfolgt nach Verfügbarkeit von Holz auf der Grundlage des Forsteinrichtungswerkes und des Forstwirtschaftsplanes. Die Aufarbeitung im Wald und der Abtransport des Brennholzes dürfen grundsätzlich zwischen dem 15. November und dem 28. Februar erfolgen, Änderungen der Frist können in Ausnahmefällen vom Forstrevier festgelegt werden (z.B. bedingt durch Kalamitäten, witterungsbedingte Unzugänglichkeit der Waldbestände etc.).
Arbeitet ein Käufer das ihm zugewiesene Holz in der vorgegebenen Frist nicht auf, hat er keinen Anspruch auf Fristverlängerung.
Nach dem 1. März besteht kein Anspruch auf zugewiesenes Holz, welches nicht fristgerecht aufgearbeitet wurde.

2. Angebotsformen
Abgelagertes und/ oder ofenfertiges Holz wird im Stadtwald Sinzig nicht angeboten.

2.1. Kronenholz
Entgegen der langjährigen Praxis wird ab der Saison 2023/24 im Stadtwald Sinzig, aus Gründen der Arbeitssicherheit und der Bodenschonung, kein Kronenholz mehr an Selbstwerber abgegeben. Das anfallende Kronenholz wird von einem Unternehmer aufgearbeitet und an Waldwege gerückt.
Die Vermarktung erfolgt polterweise im Rahmen einer Versteigerung. Der Termin der Versteigerung kann erst nach der Fertigstellung durch den Unternehmer festgelegt werden (bitte beachten Sie die Terminankündigungen in der Presse – voraussichtlicher Termin Anfang 2024).
Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges und einer Privathaftpflichtversicherung

2.2. Stehendes Holz
Lose mit stehendem Holz (bis 22cm Brusthöhendurchmesser) werden ausschließlich über eine Versteigerung vermarktet. Der Termin wird traditionell, wie in den Vorjahren, zum Martinsmarkt in Löhndorf, Anfang November erfolgen. Den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Presse.
Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges für stehendes Holz und einer Privathaftpflichtversicherung
Für die Selbstwerbung von stehendem Holz mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 22cm wird aus versicherungsrechtlichen Gründen ein spezieller Sachkundenachweis und der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung benötigt.

2.3. Brennholz am Weg
Für Kunden, die ihr Brennholz nicht komplett aufarbeiten wollen, wird durch einen Unternehmer Laubholz in 3m langen Stämmen aufgearbeitet und am Weg in stapelweise (Größe der Stapel ca. 2-6 Raummeter) gelagert. Dieses Holzes wird ebenfalls im Rahmen einer Versteigerung vermarktet. Bitte beachten Sie die Ankündigung des Termins in der Presse – voraussichtlicher Termin Anfang 2024.

3. Preise
(incl. Mehrwertsteuer)
1 Raummeter entspricht 0,7 Festmeter

Basispreise (=Mindestpreise bei den Versteigerungen):

3.1. Selbstwerbung
in befahrbaren Lagen
Buche/ Eiche / Hartholz : 20,00 € je Raummeter
Weichlaubholz :17,00 € je Raummeter
Nadelholz: 14,00 € je Raummeter
in nicht befahrbaren Lagen
50% der obigen Preise

3.2. Holz am Weg
42,00 € je Raummeter (60,00 € je Festmeter)

4. Mengenregulierungen
Der Grundsatz der nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Stadtwaldes hat Vorrang vor der unbegrenzten Bereitstellung von Brennholz aufgrund der aktuellen Nachfrage.
4.1. Versteigerung stehendes Holz: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter je Inhaber eines Sachkundenachweises).
4.2. Versteigerung Brennholz am Weg: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter/ 11Festmeter je Bieter).

Es erfolgt keine Abgabe von Brennholz an gewerbliche Kunden.
Mit Ausnahme bei Versteigerungen werden keine neuen Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Sinzig angenommen.
Kunden von auswärts, die in Vorjahren Brennholz im Stadtwald Sinzig erworben haben, werden zu den o.a. Bedingungen bedient. Im Zweifelsfall obliegt der Nachweis dem Interessenten.
Sollte nach den Versteigerungen noch Holz verfügbar sein oder durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Kalamitäten) größere Mengen als geplant vorhanden sein, können die Mengenregulierungen ausgesetzt werden.

5. Sonstige Bedingungen
Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, gegen die Unfallverhütungsvorschriften, bei groben Verstößen gegen die vom Käufer durch Unterschrift anerkannten Bestimmungen für Selbstwerber, sowie bei Verstößen gegen Weisungen des Revierleiters und des Forstamtes behält sich die Stadt Sinzig vor, den Käufer bis zu 5 Jahren von der Selbstwerbung auszuschließen.
Käufer, die Ihrer Zahlungspflicht für Brennholz nur nach Mahnung oder sogar Vollstreckung nachgekommen sind, werden zukünftig vom Holzverkauf im Stadtwald gänzlich ausgeschlossen.
Die Kunden sind beim Transport des Holzes für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Weitere Informationen zum Thema Brennholz können beim Forstrevier der Stadt Sinzig unter der Telefonnummer 0152/288 520 64 oder per Mail an forst@sinzig.de erfragt werden.

Die konkrete Zuteilung von Brennholzschlägen erfolgt ab Anfang November, vorherige Bestellungen werden nicht entgegen genommen.

Der städtische Forstbetrieb Sinzig ist nach PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen / Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert.

 

Versteigerung von Brennholz an zwei Terminen im Januar 2024

Die Stadtverwaltung Sinzig bietet in dieser Saison an zwei Versteigerungsterminen aufgearbeitetes, an PKW-fähigen Wegen im Stadtwald Harterscheid gelagertes Brennholz (Buche/Eiche) an. Beide Versteigerungen finden im Gemeindehaus Alte Schule, Orsbeckstraße 2, Sinzig-Löhndorf statt.
Am Dienstag, 23. Januar 2024, 18 Uhr, wird Kronenholz (in Längen von ca. 2m bis 10m) versteigert. Wer dieses Holz im Wald bearbeiten möchte, benötigt einen Sachkundenachweis für liegendes Holz. Dieser Nachweis ist vor der Versteigerung (ab 17.15 Uhr) vorzulegen. Wer das Holz in langer Form abtransportieren möchte, benötigt keinen Sachkundenachweis.
Am Dienstag, 30. Januar 2024, 18 Uhr, wird 3m langes Brennholz versteigert. Für den Erwerb dieses Holz wird kein Sachkundenachweis verlangt.
Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Verkaufseinheit nicht Raummeter, sondern Festmeter (1 Festmeter entspricht 1,4 Raummeter). Die Massenermittlung der Polter erfolgte durch eine Kranwaage an der Rückemaschine. Die Polter haben unterschiedliche Größen bis ca. 5 Festmeter.
Die Abgabe erfolgt an beiden Abenden nur gegen Barzahlung.

Die Holzstöße können ab sofort besichtigt werden. Interessent*innen können die Lagepläne und die Losübersichten per E-Mail anfordern. Im Rathaus, Kirchplatz 5, Zimmer 205, liegen die Unterlagen zudem zur Einsicht aus.

Weitere Informationen
Forstrevier Sinzig
Tel. 0152-28852064, E-Mail: forst@sinzig.de
oder im Rathaus:
Tel. 02642-4001-210, E-Mail: helmut.feldhoff@sinzig.de bzw.
Tel. 02642-4001-240, E-Mail: alwina.streker@sinzig.de