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Brennholz

Brennholz

Brennholz aus dem Sinziger Stadtwald

Im Stadtwald Sinzig besteht auch in diesem Winter die Möglichkeit, Brennholz aufzuarbeiten.
Aufgrund der verstärkten Nachfrage nach Brennholz, bedingt durch allgemein steigenden Energiekosten-Preise, gelten ab 1.10.2022 die folgenden Regelungen:

1. Brennholzsaison
Selbstwerbung im Stadtwald ist nur mit einem Erlaubnisschein möglich, dieser wird ab Anfang November vom Forstrevier ausgestellt. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit von Holz auf der Grundlage des Forsteinrichtungswerkes und des Forstwirtschaftsplanes.
Die Aufarbeitung des Brennholzes im Wald darf grundsätzlich zwischen dem 15. November und dem 28. Februar erfolgen, Änderungen der Frist können vom Forstrevier festgelegt werden (z.B. bedingt durch Kalamitäten, witterungsbedingte Unbefahrbarkeit der Waldbestände etc.).
Arbeitet ein Käufer das ihm zugewiesene Holz in der vorgegebenen Frist nicht auf, hat er keinen Anspruch auf Fristverlängerung oder Zuteilung eines Ersatzhiebes.
Nach dem 1. März besteht kein Anspruch auf zugewiesenes, aber nicht aufgearbeitetes Holz.

2. Angebotsformen
Abgelagertes und/ oder ofenfertiges Holz wird im Stadtwald Sinzig nicht angeboten.

2.1. Kronenholz
Der Käufer erhält vom Forstrevier befristete Erlaubnisscheine für den jeweiligen Schlag. 14 Tage nach Fertigstellung hat der Käufer sich mit dem Revierleiter wegen des Aufmaßes in Verbindung zu setzen. In begründeten Ausnahmefällen kann das Forstrevier Fristverlängerung gewähren.
Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges und einer Privathaftpflichtversicherung

2.2. Stehendes Holz
Lose mit stehendem Holz (bis 22cm Brusthöhendurchmesser) werden ausschließlich über eine Versteigerung vermarktet. (Termin: Martinsmarkt Löhndorf, Anfang November wie jedes Jahr, den genauen Termin entnehmen Sie bitte der Presse).
Voraussetzung: Nachweis eines Sachkundelehrganges für stehendes Holz und einer Privathaftpflichtversicherung
Für die Selbstwerbung von stehendem Holz mit einem Brusthöhendurchmesser von mehr als 22cm wird aus versicherungsrechtlichen Gründen ein spezieller Sachkundenachweis und der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung benötigt.

2.3. Brennholz am Weg
Für Kunden, die ihr Brennholz nicht komplett aufarbeiten wollen, wird durch einen Unternehmer Laubholz in 3m langen Stämmen aufgearbeitet und am Weg in stapelweise (Größe der Stapel ca. 2-6 Raummeter) gelagert. Dieses Holzes wird im Rahmen einer Versteigerung vermarktet (bitte beachten Sie die Ankündigung des Termins in der Presse- voraussichtlicher Termin im Januar 2023.

3. Preise
(incl. Mehrwertsteuer)

3.1. Selbstwerbung (je Raummeter)
in befahrbaren Lagen
Buche/Eiche/Hartholz: 17,00€
Weichlaubholz: 14,00€
Nadelholz: 11,00€
in nicht befahrbaren Lagen
50% der obigen Preise

3.2. Losholz (stehend)
Mindestpreis bei Versteigerung: Buche/Eiche/Hartholz: 17,00 € je Raummeter (ab durchschn. BHD 16 cm)
Abschläge bei schwächerem Holz, Weichholz und Nadelholz

3.3. Holz am Weg
Mindestpreis bei Versteigerung: 37,00 € je Raummeter (53,00 € je Festmeter)

4. Mengenregulierungen
Der Grundsatz der nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung des Stadtwaldes hat Vorrang vor der unbegrenzten Bereitstellung von Brennholz aufgrund der aktuellen Nachfrage.
4.1. Selbstwerbung: max. 15 Raummeter je Inhaber eines Sachkundenachweises
4.2. Versteigerung stehendes Holz: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter je Inhaber eines Sachkundenachweises).
4.3. Versteigerung Brennholz am Weg: je nach Verfügbarkeit und Anzahl der Interessenten (max. 15 Raummeter je Bieter).

Es erfolgt keine Abgabe von Brennholz an gewerbliche Kunden.
Es werden keine neuen Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Stadt Sinzig angenommen, außer bei den Versteigerungen.
Kunden von auswärts, die in Vorjahren Brennholz im Stadtwald Sinzig erworben haben, werden zu den o.a. Bedingungen bedient. Im Zweifelsfall obliegt der Nachweis dem Interessenten.
Sollte ab Februar noch unaufgearbeitetes Kronenholz verfügbar sein oder durch unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Kalamitäten) größere Mengen als geplant zu vermarkten sein, können die Mengenregulierungen ausgesetzt werden.

5. Sonstige Bedingungen
Bei Verstößen gegen rechtliche Bestimmungen, gegen die Unfallverhütungsvorschriften, bei groben Verstößen gegen die vom Käufer durch Unterschrift anerkannten Bestimmungen für Selbstwerber, sowie bei Verstößen gegen Weisungen des Revierleiters und des Forstamtes behält sich die Stadt Sinzig vor, den Käufer bis zu 5 Jahren von der Selbstwerbung auszuschließen.
Käufer, die ihrer Zahlungspflicht für Brennholz nur nach Mahnung oder sogar Vollstreckung nachgekommen sind, werden zukünftig vom Holzverkauf im Stadtwald ausgeschlossen.
Die Kunden sind beim Transport des Holzes für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Weitere Informationen zum Thema Brennholz können beim Forstrevier der Stadt Sinzig unter der Telefonnummer 0152/288 520 64 oder per Mail an forst@sinzig.de erfragt werden.

Die konkrete Zuteilung von Brennholzschlägen erfolgt ab Anfang November, vorherige Bestellungen werden nicht entgegen genommen.

Der städtische Forstbetrieb Sinzig ist nach PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen / Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert.