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Aktuelle Informationen zur Vergabe der Tiny-Houses

Durch die Flutkatastrophe an der Ahr wurden viele Häuser und Wohnungen zerstört oder unbewohnbar. Die Bewohner*innen befinden sich derzeit in Notunterkünften bzw. in nur vorübergehend nutzbaren Wohnungen, so dass dringend Ersatzwohnraum geschaffen werden muss. Mit Spendengeldern aus der Aktion „Deutschland hilft“ finanziert, werden der Stadt Sinzig 42 Tiny-Houses zur Verfügung gestellt.
Es ist vorgesehen, Tiny-Houses in der Kernstadt, Kölner Straße, neben dem TÜV und in Bad Bodendorf zu errichten. Bezüglich des möglichen Standortes in Bad Bodendorf steht die Stadt in Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern. Wann die Häuser bezugsbereit sind, kann derzeit noch nicht konkret terminiert werden. Die Vorbereitungen hierzu sind sowohl beim Hersteller als auch beim mit der Baugrundherrichtung und Erschließung beauftragten Ingenieurbüro in vollem Gange.
Die Häuser werden Bedürftigen vorübergehend zur Verfügung gestellt, bis ihr Wohnraum wieder bewohnbar ist. Sollten mehr Tiny-Houses nachgefragt werden, als zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl durch die Spendenkommission der Stadt Sinzig nach den Kriterien, die in der Stadtratssitzung vom 3. November 2021 festgesetzt wurden.
Für die Zuweisung eines Tiny-House ist es erforderlich, den auf der Internetseite www.sinzig.de/flut hinterlegten Antragsvordruck ausgefüllt an die Stadt Sinzig, Tiny-House, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig oder per Mail an info@sinzig.de zu senden, so dass die Bedürftigkeit nach den Kriterien festgestellt werden kann.
Sollten Interessenten über keinen Internetzugang verfügen, werden auf Nachfrage Antragsvordrucke zugesandt. Die Verwaltung hilft gerne beim Ausfüllen des Vordruckes. Für die Erstvergabe werden Anträge, die bis zum 26. November 2021, um 12 Uhr, eingegangen sind, berücksichtigt. Später eingegangene Anträge werden bei der weiteren Vergabe berücksichtigt. Informationen zu den Unterkünften und die Nutzungsordnung sind ebenfalls der o. g. Internetseite zu entnehmen.