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Corona-Virus: Maßnahmen in Sinzig

 Auf Grund der aktuellen Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus hat auch die Stadtverwaltung Sinzig weitere Maßnahmen ergriffen:

Schulen und Kitas geschlossen

Entsprechend der Anordnung des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz bleiben landesweit die Schulen und Kindertagesstätten ab Montag, 16.03.2020 vorläufig bis nach den Osterferien (17.04.2020) geschlossen. Dies betrifft auch alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Sinzig (Barbarossaschule Sinzig – Realschule plus sowie die Grundschulen in der Kernstadt, Westum und Bad Bodendorf) sowie die fünf Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt (Storchennest und Spatzennest in der Kernstadt, Max und Moritz mit der Pavillon-Erweiterung in Bad Bodendorf sowie die Kita Hellenbach in Westum).

Für die städtischen Kitas gilt bis auf Weiteres folgende Regelung:

Die städtischen Kitas bleiben bis mindestens 17. April 2020 geschlossen. Alle Eltern sind aufgerufen, eine Betreuung ihrer Kinder eigenverantwortlich zu organisieren. Bitte denken Sie daran, ältere Personen in die Betreuung nicht einzubeziehen, da diese zur besonders gefährdeten Personengruppe gehören.

Es werden Notgruppen eingerichtet für Fälle, in denen eine anderweitige Betreuung nicht möglich ist und die Eltern unverzichtbare Aufgaben für das öffentliche Gemeinwesen wahrnehmen, die nicht von zu Hause aus erledigt werden können. Hierzu zählen vorrangig:

  • Kinder, deren Eltern im Gesundheits- und Pflegewesen tätig sind
  • Kinder, deren Eltern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Infrastruktur beitragen (z.B. Polizeibeamt*innen, Bedienstete des ÖPNV).

Diese Umstände sind zu belegen, wenn Sie Ihr Kind in die Betreuung geben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Prävention diese Regelung sehr eng auslegen müssen. Rein wirtschaftliche Gründe können aufgrund der allgemeinen Gefahrenlage keine Berücksichtigung finden.

Eingeschränkte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung Sinzig ab Montag, 16.03.2020 die Öffnungszeiten für Kund*innen wie folgt anpassen:

Montag – Mittwoch und Freitag:              08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:                                                      08:00 – 12:00 sowie 14:00 – 18:00 Uhr

„Mit der vorübergehenden Anpassung der Öffnungszeiten für persönliche Vorsprachen möchten wir einen aktiven Beitrag dazu leisten, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft aufrechtzuerhalten und gleichzeitig dem individuellen Gesundheitsschutz der Mitarbeiter*innen, aber auch der Bürger*innen gerecht zu werden“, so Bürgermeister Andreas Geron zu der kurzfristigen Entscheidung der Verwaltungsleitung. „Bürger*innen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts im Falle einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus als Risikogruppe eingestuft werden, sollten Behördengänge soweit wie möglich reduzieren und nur tatsächlich unaufschiebbare persönliche Vorsprachen vornehmen.“

Es wird insoweit empfohlen, telefonischen Kontakt zu den Mitarbeiter*innen zu suchen oder diese per E-Mail zu kontaktieren. Die telefonische Erreichbarkeit ist grundsätzlich auch über die vorgenannten eingeschränkten Öffnungszeiten bis 16:00 Uhr gegeben.

Städtische Veranstaltungen bis auf Weiteres ausgesetzt

Darüber hinaus stellt die Stadtverwaltung Sinzig klar, dass keine Zuständigkeit der Stadt nach dem Infektionsschutzgesetz oder dem Versammlungsgesetz zur allgemeinen Absage bzw. der Untersagung von Veranstaltungen gegeben ist. Mithin obliegt es zunächst jedem Veranstalter selbst, hierüber zu befinden und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen. Geron: „Nach uns vorliegenden Informationen arbeitet jedoch das Land Rheinland-Pfalz mit Hochdruck an einer diesbezüglichen Allgemeinverfügung, die dann für private und öffentliche Veranstaltungen verbindliche und insbesondere landesweit einheitliche Regelungen treffen soll“.

Veranstaltungen, bei denen die Stadt Sinzig unmittelbar als Veranstalterin agiert, u.a. Schlosskonzerte sowie Veranstaltungen der Senioren-Information Sinzig, werden bis auf Weiteres nicht stattfinden.

Im Hinblick auf Kurse, die von der Volkshochschule (VHS) Sinzig angeboten und durchgeführt werden, schließt sich die Stadtverwaltung der Vorgehensweise des Landes im Hinblick auf die Schulen an. Somit werden bis mindestens 17.04.2020 keine Kurse mehr durchgeführt. Die Teilnehmer*innen bereits begonnener Kurse bzw. angemeldete Personen zu in diesem Zeitraum beginnenden Kursen werden zeitnah durch die Geschäftsstelle der VHS informiert.

Es wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, dass auch die Durchführung privat organisierter Veranstaltungen vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung im Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus möglichst nicht durchgeführt werden.