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Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer

Sehr geehrte Unternehmer*innen,

Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt viele rheinland-pfälzische Unternehmen in Bedrängnis – daher möchte die Stadt Sinzig die Gewerbetreibenden unterstützen und auch in dieser Zeit eine verlässliche Ansprechpartnerin sein.

Zur Stabilisierung Ihrer Finanzierungssituation besteht für Sie zunächst die Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer. Dafür stellen wir Ihnen Stundungsantrag Corona-Krise einen Stundungsantrag zur Verfügung, den Sie ausgefüllt und mit einer entsprechenden Begründung beim Steueramt vorlegen können. Wir werden dann im Einzelfall über Ihren Stundungsantrag entscheiden.

Eine weitere Möglichkeit der Verbesserung Ihrer finanziellen Situation besteht in der Anpassung der festgesetzten Vorauszahlung. Grundlage dafür ist ein geänderter Gewerbesteuermessbescheid, der von Ihrem zuständigen Finanzamt erteilt wird. Dazu wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, von dort erhalten Sie auch die Informationen, welche Unterlagen dazu erforderlich sind.

Auch wir möchten dazu beitragen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Eine persönliche Vorsprache ist daher zur Zeit nicht möglich, wir sind aber weiterhin für Sie telefonisch unter 02642/ 4001-54 sowie per E-Mail unter daniela.moravec@sinzig.de erreichbar. So stellen wir sicher, dass der Geschäftsbetrieb normal aufrechterhalten wird.

Einen Überblick über die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene für Unternehmen und Solo-Selbstständige finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Ahrweiler unter folgendem Link Kreis Ahrweiler
Sollten darüber hinaus noch offene Fragen bestehen, richten Sie diese bitte an wirtschaftsfoerderung@sinzig.de