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Überwachung ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes

Die Stadtverwaltung Sinzig weist darauf hin, dass die Überwachung der durch den Kreis Ahrweiler erlassenen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 (einsehbar unter www.kreis-ahrweiler.de) in Sinzig ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes erfolgt. Die städtischen Mitarbeiter*innen sind durch Dienstkleidung (Uniform mit der Aufschrift Ordnungsamt) und amtlichen Dienstausweis zu erkennen.  

Sollten angebliche Kontrollen durch nicht autorisierte Personen erfolgen, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Polizeiinspektion Remagen.