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Abstands- und Hygieneregeln weiterhin strikt einhalten

4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz seit 20. April in Kraft
„Die Corona-Pandemie wurde mit Inkrafttreten der 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz am 20.04.2020 nicht beendet. Daher ist die strikte Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin zwingend erforderlich, um die Ausbreitung der Pandemie weiterhin zu verlangsamen!“. Mit diesem eindringlichen Appell richtet sich Bürgermeister Andreas Geron an die Sinziger Bürger*innen sowie die Gewerbetreibenden im Stadtgebiet.

Zur Erinnerung:
Mit der sogenannten 4. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) wurden erste „Lockerungen“ der bislang gültigen Beschränkungen im Hinblick auf die Öffnung von Einzelhandels- und Handwerksbetrieben ermöglicht. Diese Rechtsverordnung hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 06. Mai 2020, 24:00 Uhr. Demnach dürfen unter Einhaltung gewisser Hygienestandards sowie der Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen insbesondere Verkaufsstellen des Einzelhandels, sofern die Verkaufsfläche auf bis zu 800 qm begrenzt ist, seit dem 20.04.2020 wieder öffnen. Hingegen sind Restaurants, Speisegaststätten und Cafés weiterhin geschlossen, wobei ein Abhol- und Lieferservice möglich ist. Ebenso ist ein Straßenverkauf zur Mitnahme verzehrfertiger Speisen und Getränke zulässig, sofern die Mindestabstände eingehalten werden können. Der Verzehr vor Ort – auch vor den jeweiligen Lokalen – ist weiterhin nicht gestattet.

Öffentliche Spielplätze und Sportstätten im Stadtgebiet von Sinzig bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nicht genutzt werden.

Das Ordnungsamt der Stadt Sinzig wird die Einhaltung der Bestimmungen der 4. CoBeLVO nach wie vor verstärkt – auch an den Wochenenden – kontrollieren. Diesbezüglich macht Bürgermeister Andreas Geron deutlich: „Es geht uns nicht darum, die Bürger*innen oder Gewerbetreibenden zu maßregeln. Der Gesundheitsschutz und der Schutz von Leib und Leben genießen jedoch höchste Priorität, so dass wir mit gewissen Einschränkungen voraussichtlich noch einige Zeit leben und diese auch akzeptieren müssen. Bitte bleiben Sie daher weiterhin möglichst zu Hause, reduzieren Kontakte – dazu zählen auch Familienbesuche – auf ein Minimum und halten Sie insbesondere Abstand!“ Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung Sinzig die Kontrollen als Auftragsangelegenheit der nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden wahrnimmt und mithin zum Vollzug der vorgegebenen Bestimmungen verpflichtet ist.

Im Hinblick auf das von der Bundeskanzlerin in Abstimmung mit den Ministerpräsident*innen beschlossene Verbot von Großveranstaltungen bis einschließlich 31. August 2020 ist bislang keine Konkretisierung der Begrifflichkeit „Großveranstaltung“ erfolgt. Nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Rheinland-Pfalz ist davon auszugehen, dass es diesbezüglich konkretere Aussagen Anfang Mai geben wird. „Dann werden auch wir entscheiden, ob die Sinziger Kirmes in der gewohnten Form am dritten Augustwochenende stattfinden kann oder nicht. Eine finale Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt wäre verfrüht“, so Geron.

Nicht in der gewohnten Form stattfinden werden „Sprudelndes Sinzig 2020“ sowie der „Sinziger Weinsommer“. Unter dem Motto „Einfach anders“ werden beide Veranstaltungen als Internet Livestream angeboten. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.sprusi2020.de bzw. https://www.sprusi2020.de/ dem Online Internetangebot der Aktivgemeinschaft „WIR sind Sinzig e.V.“

Die 4. CoBeLVO sowie etwaige Anpassungen sind im Internet unter www.corona.rlp.de abrufbar. Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Ansprechpartner*innen der Stadtverwaltung Sinzig unter den bekannten Kontaktdaten (www.sinzig.de) telefonisch sowie per E-Mail gerne zur Verfügung.