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Pflichten für Hundehalter

Hundebesitzer sollten bei Spaziergängen in den nächsten Wochen besonders achtsam sein; gegenseitige Rücksichtnahme ist nicht nur in der durch die Corona-Pandemie geprägten Zeit unabdingbar.

Daher appelliert die Sinziger Stadtverwaltung nachdrücklich an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere auf öffentlichen Straßen, Wegen, Grünanlagen sowie Spiel- und Bolzplätzen einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Darüber hinaus haben Hundehalter nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sinzig dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften stets angeleint durch eine geeignete Person ausgeführt werden.
Auf Wald- und Feldwegen sollte es für den Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den freilaufenden Hund umgehend anzuleinen, sobald sich Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer nähern.
Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sinzig mit einem Verwarnungsgeld bzw. einer Geldbuße geahndet werden.