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Entsorgung von Grünabfall in den Ahrauen illegal

Anlässlich der aktuellen Wettersituation weist die Sinziger Stadtverwaltung eindrücklich darauf hin, dass eine nicht genehmigte Entsorgung von Grünabfall oder sonstigem Abfall in den Sinziger Ahrauen, aber auch an der Ahr und an Bachufern illegal und dringend zu vermeiden ist. Ablagerung von Grünabfall hatte bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 u.a. dazu geführt, dass sich die Lage in diesem Gebiet zuspitzte. Die Stadtverwaltung sieht aktuell keine akute Bedrohungslage, sondern weist vorsorglich auf eine potenzielle Gefahrenlage hin und bittet vor allem um Rücksicht auf die Anwohner*innen dieses Gebietes.

(12.01.2023)