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Informationen zum Corona-Virus

In den vergangenen Wochen hat sich das neuartige Corona-Virus (SARS-CoV2) in Rheinland-Pfalz und jüngst auch im Landkreis Ahrweiler ausgebreitet. Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes gibt es einige wenige bestätigte Fälle im Stadtgebiet (Stand 20.03.2020). Das Corona-Virus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte Gegenstände erfolgen.

Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16.03.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.

Dies betrifft insbesondere die Schließung von Einrichtungen der Freizeitgestaltung und des Einzelhandels. Ausdrücklich NICHT geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Über nachstehenden Link können Sie die entsprechend der behördlichen Anordnungen weiterhin, teilweise eingeschränkt geöffneten Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe in Sinzig einsehen. Die Übersicht wird fortlaufende aktualisiert und angepasst.

Wir sind Sinzig und für Sie da!

Eingeschränkter Zugang zur Stadtverwaltung Sinzig

Auf Grund der dynamischen Entwicklung im Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus muss die Stadtverwaltung Sinzig den persönlichen Kundenkontakt zum Schutz der Mitarbeiter*innen sowie der Sinziger*innen leider weiter einschränken. Persönliche Vorsprachen, deren Anlass unaufschiebbar ist, sind nur nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung möglich.

Termine können für folgende Zeiträume vereinbart werden:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Terminabstimmungen können über die Zentrale der Stadtverwaltung (02642/4001-0) oder unmittelbar über die / den zuständige*n Sachbearbeiter*in erfolgen. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte bereits vorliegendem Schriftverkehr oder der Internetseite www.sinzig.de.

Bitte nutzen Sie im Übrigen für Anfragen die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Die Stadtverwaltung Sinzig ist weiterhin zu den regulären und bekannten Geschäftszeiten besetzt und kommt allen Aufgaben wie gewohnt nach.

Eheschließungen

Vorerst gilt bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) die folgende Einschränkung für Eheschließungen beim Standesamt der Stadt Sinzig:
Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist auf die Eheschließenden sowie auf acht Gäste und zwei Trauzeugen begrenzt. Alternativ kann die Eheschließung verschoben werden.

Coronavirus-Hotline bei der Kreisverwaltung Ahrweiler unter Tel. 02641/975-670

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuelle Statistiken oder Fallzahlen nicht von der Stadtverwaltung Sinzig geführt werden. Dies obliegt dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt sowie dem Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz.