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Kommunalaufsicht nimmt Stellung zur Nichtentlastung

 

Die Kreisverwaltung Ahrweiler sieht aufgrund der vom Stadtrat beschlossenen schriftlichen Begründung der Nichtentlastung des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Sinzig, Herrn Kroeger, keine Notwendigkeit, aufsichtsbehördlich tätig zu werden. Dies teilte die Kreisverwaltung der Stadt Sinzig mit.

Weiterhin wurde die Reihenfolge der Abstimmung im Rahmen der Stadtratssitzung am 21.06.2018 als rechtmäßig bewertet.